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V2108-24 ·27. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln von den Kanarischen Inseln nach Spanien und in die EU unterliegt der MwSt. je nach Empfänger

Ein Unternehmen auf den Kanarischen Inseln erkundigt sich nach der Umsatzsteuer bei Online-Verkäufen von Nahrungsergänzungsmitteln an Kunden auf dem spanischen Festland und in der EU. Die DGT stellt klar, dass die Nutzung von Logistikdienstleistungen keinen festen Betrieb begründet, und erläutert die Bestimmungen zur Leistungsortlegung, je nachdem, ob es sich beim Kunden um einen Unternehmer oder einen Endverbraucher handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Fernabsatzgeschäften von den Kanarischen Inseln aus und stellt klar, dass Logistikdienstleister keinen festen Betrieb begründen, was die Anwendung der Regeln für Fernverkäufe und die Umsatzsteuerpflicht bei B2B- und B2C-Transaktionen beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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