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V2106-19 ·9. August 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Sonderregelung für Sacheinlagen: Haupttätigkeit darf nicht die Verwaltung von Vermögenswerten sein

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen zweier verschiedener Gesellschaften in ihre Gesellschaft X1 unter die Sonderregelung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fällt. Die DGT stellt fest, dass die Einbringung der Gesellschaft X2 unter Erfüllung der Voraussetzungen zulässig sein könnte, die der Gesellschaft X3 jedoch aufgrund ihrer Haupttätigkeit in der Vermögensverwaltung nicht möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Sonderregelung für Sacheinlagen ein, indem sie Unternehmen mit dem Schwerpunkt Vermögensverwaltung von steuerlichen Vorteilen bei Umstrukturierungen ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-08-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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