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V2102-15 ·9. Juli 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zusammenveranlagung möglich, wenn Ehegatte kein Steuerpflichtiger in Spanien ist

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Einkommensteuererklärung 2014 gemeinsam mit seiner in Kuba geschlossenen Ehefrau einreichen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Option der Zusammenveranlagung alle Mitglieder der Familieneinheit steuerpflichtig sein müssen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung ein, wenn ein Ehepartner nicht im spanischen Einkommensteuersystem (IRPF) steuerpflichtig ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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