Zum Inhalt springen
V2100-20 ·23. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei der Veräußerung von Beteiligungen nur auf nicht ausgeschüttete Gewinne bei Vermögensverwaltungsgesellschaften anwendbar

Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob der positive Ertrag aus dem Verkauf ihrer Beteiligung an einer anderen Gesellschaft steuerbefreit sein kann. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung, sofern es sich bei der Tochtergesellschaft um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft handelt, nur den Teil des Ertrags umfasst, der auf nicht ausgeschüttete Gewinne während der Haltedauer entfällt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung der Veräußerungsgewinne hängt entscheidend von der Art der Tochtergesellschaft ab. Handelt es sich um eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft, wird die Befreiung auf die nicht ausgeschütteten Gewinne begrenzt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt