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V2098-25 ·6. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die 50-prozentige Steuerbefreiung nach dem kanarischen Gesetz findet keine Anwendung auf Abfindungen bei Massenentlassungen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Abfindung aus einer Massenentlassung zusätzlich zur Befreiung nach dem LIRPF und dem 30-prozentigen Abzug auch von der 50-prozentigen Befreiung für Schiffsbesatzungen auf den Kanarischen Inseln profitieren kann. Die DGT stellt klar, dass die Abfindung nicht anlässlich der Schifffahrt entsteht, was eine zwingende Voraussetzung für die kanarische Steuerbefreiung darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die spezifische kanarische Steuerbefreiung für Schiffsbesatzungen an den Anlass der Schifffahrt gebunden ist und nicht auf allgemeine Abfindungen aus Massenentlassungen ausgeweitet werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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