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V2097-25 ·6. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Live-Online-Unterricht kann von der MwSt. befreit sein, wenn er als Bildungsleistung eingestuft wird

Ein Fachmann, der Online-Schulungen live und in Echtzeit anbietet, erkundigt sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung seiner Tätigkeit. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der wesentlichen menschlichen Interaktion um eine Bildungsleistung und nicht um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung handelt, die unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt. befreit sein kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Anbieter von Live-Online-Kursen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit werden, sofern die menschliche Interaktion im Vordergrund steht und die Leistung nicht als rein elektronisch eingestuft wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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