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V2096-25 ·6. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zurechnung von Entschädigungen aus vorläufiger Vollstreckung erst im Jahr der Rechtskraft

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug von 30 % auf eine Entschädigung anwenden kann, die im Wege der vorläufigen Vollstreckung gezahlt wurde. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge, da es sich nicht um eine rechtskräftige Entscheidung handelt, nicht im Jahr des Zuflusses, sondern erst im Jahr der Rechtskraft der Entscheidung zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Entschädigungen hängt vom Zeitpunkt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ab, nicht vom Zeitpunkt der vorläufigen Zahlung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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