Zum Inhalt springen
V2096-18 ·16. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen zur Überlassung von Arbeitsflächen und kommerziellen Beratungen können der MwSt. unterliegen

Ein Unternehmen erbringt Bürodienstleistungen (Büroräume, Reinigung, Personal) sowie kommerzielle Beratung für in Spanien nicht ansässige Unternehmen. Die DGT stellt fest, dass die Überlassung der Räumlichkeiten eine einmalige Immobilienleistung darstellt, während die Beratung eine eigenständige, steuerpflichtige Leistung ist, sofern eine Betriebsstätte vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung bei der Kombination von Immobilienüberlassung und Beratungsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenleistungen sowie die Entstehung einer Betriebsstätte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt