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V2089-14 ·31. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nachweis der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der erforderlichen Dokumentation, um die Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Arbeitseinkünfte nachzuweisen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass der Steuerpflichtige die für die Befreiung maßgeblichen Tatsachen durch jedes im Recht zulässige Beweismittel nachweisen muss.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die Flexibilität bei der Beweisführung für Steuerpflichtige, die im Ausland tätig sind, da keine spezifische Liste von Dokumenten vorgeschrieben ist, sondern die allgemeine Beweisbarkeit im Wege des Rechts gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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