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V2086-25 ·5. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Steuerabzug für energetische Sanierung bei Erreichen der Energieklassen C oder niedriger

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er den Steuerabzug für energetische Sanierungen in Wohngebäuden in Anspruch nehmen kann, nachdem er eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert und die Energieeffizienzklasse seiner Wohnung von E auf C verbessert hat. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die erforderlichen Anforderungen an die Verbesserung der Energieklasse oder die Senkung des Energieverbrauchs nicht erfüllt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerabzug für energetische Sanierungen bleibt für Immobilien beschränkt, die nicht die strengen Kriterien der Energieklassen A oder B erfüllen bzw. keine Senkung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 30 % erreichen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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