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V2078-25 ·5. November 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Um den Abzug nach Abs. 3 im Jahr 2024 nach Nutzung von Abs. 2 im Jahr 2023 zu beantragen, ist eine Korrektur der Steuererklärung 2023 erforderlich

Ein Steuerpflichtiger, der 2023 Solarmodule installiert und den Abzug gemäß Abs. 2 der 50. Durchführungsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch genommen hat, fragt an, ob er 2024 den Abzug gemäß Abs. 3 für die Differenz nutzen kann. Die DGT stellt klar, dass beide Abzüge nicht für dieselbe Maßnahme angewendet werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige müssen bei der Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen die zeitliche Abfolge und die Unvereinbarkeit von Steuerabzügen beachten, um Fehlberechnungen zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-11-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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