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V2075-24 ·25. September 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nail-Art-Kurse: Umsatzsteuerbefreiung nur bei offiziellen Lehrplänen

Ein Unternehmen erkundigte sich nach der Umsatzsteuerpflicht für seine Nail-Art-Kurse, sowohl in Präsenz als auch online. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Inhalte in offiziellen Lehrplänen enthalten sind und welche Art von Online-Dienstleistung erbracht wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bildungssektor müssen sicherstellen, dass ihre Kurse in staatlich anerkannten Lehrplänen verankert sind, um die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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