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V2060-17 ·1. August 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Beiträge zu betrieblichen Altersvorsorgeplänen ohne EU-Richtlinienkonformität nicht steuerlich abzugsfähig

Ein in Spanien steuerpflichtiger Resident erkundigte sich, ob Beiträge zu einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat errichteten betrieblichen Altersvorsorgeplan die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) mindern können. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) entschied, dass die Beiträge nicht abzugsfähig sind, da der Plan die Anforderungen der Richtlinie 2003/41/EG nicht erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu ausländischen betrieblichen Altersvorsorgeplänen ein, sofern diese nicht den spezifischen EU-Standards entsprechen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-08-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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