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V2041-22 ·22. September 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erwerb von Logistikdienstleistungen ohne exklusiven Raum begründet keinen Betriebsstätte im Sinne der MwSt.

Ein deutsches Unternehmen erkundigt sich, ob ein fester Betriebsstättenstatus in Spanien bestehen bleibt, wenn ein fest angemieteter Lagerplatz aufgegeben und stattdessen allgemeine Logistikdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Die DGT stellt fest, dass keine Betriebsstätte vorliegt und die Logistikdienstleistungen nicht der spanischen MwSt. unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Abgrenzung zwischen der Nutzung von Immobilien (die eine Betriebsstätte begründen können) und der Inanspruchnahme allgemeiner Logistikdienstleistungen, was die steuerliche Ansässigkeit und die MwSt.-Pflicht beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-09-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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