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V2041-21 ·8. Juli 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückzahlungen von Floor-Klauseln und deren Zinsen sind nicht steuerpflichtig im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die im Jahr 2020 erhaltenen Zinsen aus der Rückerstattung von Floor-Klauseln früherer Jahre der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge sowie die dazugehörigen Entschädigungszinsen nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Rückerstattungen im Zusammenhang mit Floor-Klauseln und die entsprechenden Entschädigungszinsen steuerfrei bleiben und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht erhöhen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-07-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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