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V2026-23 ·12. Juli 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einnahmedienste einer kommunalen Handelsgesellschaft als Eigenmittel unterliegen nicht der MwSt.

Eine von einer Stadtverwaltung beteiligte Handelsgesellschaft fragt an, ob die von ihr für die Stadtverwaltung erbrachten Parkraummanagement-Dienstleistungen der MwSt. unterliegen und ob der gezahlte Vorsteuerbetrag abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass die Dienstleistung nicht steuerpflichtig ist und das Unternehmen ein Zurechnungsverfahren für den Vorsteuerabzug anwenden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen, die eine kommunale Gesellschaft im Rahmen ihrer Eigenverwaltung für die Stadt erbringt, und präzisiert die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs bei nicht steuerpflichtigen Umsätzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-07-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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