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V2020-14 ·28. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug oder Betriebsausgabenabzug für Arbeitskleidung möglich

Ein Handelsvertreter erkundigt sich, ob der Vorsteuerabzug und die Abzugsfähigkeit von Kosten in der Einkommensteuer für den Erwerb von Kleidung für seine Tätigkeit zulässig sind. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da Kleidung weder ein Anlagegut darstellt noch ausschließlich der beruflichen Tätigkeit dient.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von Kleidungskosten ein, da diese als private Lebensführung eingestuft werden, sofern sie nicht eine spezifische berufliche Notwendigkeit (z. B. Schutzkleidung) erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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