Zum Inhalt springen
V2001-14 ·25. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermittlungsleistungen für ein deutsches Unternehmen sind in Spanien nicht umsatzsteuerpflichtig

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob seine Vermittlungsleistungen für den Verkauf von Reinigungsprodukten an ein deutsches Unternehmen der spanischen Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund des Empfängers als in einem anderen Mitgliedstaat ansässigem Unternehmer um eine innergemeinschaftliche Leistung handelt, die in Spanien nicht steuerpflichtig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung der Regeln zur Leistungsortbestimmung bei B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU, wodurch die spanische Umsatzsteuerpflicht entfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt