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V1995-16 ·9. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Abzugs für geografische Mobilität 2015, wenn die 2014 angenommene Tätigkeit bereits beendet ist

Ein Steuerpflichtiger fragte an, ob er im Jahr 2015 den Abzug für geografische Mobilität geltend machen kann, nachdem er 2014 eine befristete Tätigkeit mit Wohnsitzverlegung angenommen hatte. Die Finanzbehörde stellt klar, dass aufgrund des Ausscheidens aus dieser Tätigkeit im Jahr 2015 der alte Abzug nicht mehr anwendbar ist, jedoch die neuen zusätzlichen abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden können.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung begrenzt die Anwendung des Abzugs für geografische Mobilität auf den Zeitraum der tatsächlichen Ausübung der entsprechenden Tätigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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