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V1980-16 ·9. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wertminderungsverluste bei Aktien: Nicht abzugsfähig in der Körperschaftsteuer, aber in der Einkommensteuer nach Liquidation oder Verkauf

Es wird die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus dem Besitz von Aktien einer Gesellschaft mit suspendiertem Handel und Nullwert angefragt. Die DGT stellt klar, dass Wertminderungen in der Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig sind, während in der Einkommensteuer der Verlust erst nach der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft oder deren Verkauf anerkannt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Wertminderungen bei nicht mehr handelbaren Aktien und unterscheidet strikt zwischen der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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