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V1953-18 ·2. Juli 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Bestellung von Nießbrauchrechten unterliegt der MwSt.; daraus resultierende Erträge sind von der Körperschaftsteuer befreit

Eine katholische Institution erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung (MwSt., Grunderwerbsteuer und Körperschaftsteuer) bei der Bestellung von Nießbrauchrechten (derechos de superficie) unter Überlassung von Bauwerken und deren anschließender Rückführung. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang als Dienstleistung der Mehrwertsteuer unterliegt und dass die Einnahmen aus Pacht oder Miete für gemeinnützige Organisationen von der Körperschaftsteuer befreit sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von Nießbrauchrechten als steuerpflichtige Dienstleistung und bestätigt die Steuerbefreiung für Erträge aus diesen Rechten bei gemeinnützigen Körperschaften.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-07-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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