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V1952-15 ·19. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Öffentlich-rechtliche Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit und von der Deklarationspflicht entbunden

Eine durch ein Landesgesetz geschaffene öffentlich-rechtliche Einrichtung erkundigt sich nach ihrer Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Die DGT stellt fest, dass sie den Status einer autonomen Körperschaft oder einer Einrichtung mit ähnlichem Charakter besitzt, weshalb sie von der Steuer befreit ist und keine Deklarationspflicht besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für bestimmte öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die als autonome Körperschaften eingestuft werden, und entbindet diese von der Pflicht zur Einreichung von Steuererklärungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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