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V1944-25 ·15. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 10 % auf mobile Rampen bei Gleichstellung mit tragbaren Rampen

Ein Unternehmen erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Rampen zur Erleichterung der Mobilität von Rollstuhlfahrern. Die DGT stellt fest, dass der Satz von 10 % gilt, sofern die Rampen den im Anhang zum Umsatzsteuergesetz aufgeführten tragbaren Rampen gleichgestellt werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von mobilen Hilfsmitteln und ermöglicht die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes unter bestimmten technischen Voraussetzungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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