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V1931-16 ·4. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Lieferung von abbaubaren Modulhäusern

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Installation von vorgefertigten und abbaubaren Hütten für Bauleistungen die Anwendung der Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) ermöglicht. Die DGT entschied, dass dies nicht der Fall ist, da diese Hütten nicht als Gebäude gelten, da sie nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass modulare, nicht fest mit dem Boden verbundene Strukturen nicht als Bauwerke im Sinne der Steuerschuldumkehr gelten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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