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V1927-22 ·12. September 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kommunale Beihilfen für Menschen mit Behinderungen sind gemäß Art. 7 Buchst. z LIRPF nicht steuerfrei

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob eine kommunale Beihilfe für die Unterhaltung eines Kindes mit Behinderung von der Steuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Steuerbefreiung für Familienbeihilfen im Zusammenhang mit der Betreuung von Minderjährigen hier nicht anwendbar ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass kommunale Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nicht unter die spezifische Steuerbefreiung für Familienbeihilfen fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-09-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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