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V1913-21 ·18. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Wohnungsübergaben nach Sanierungen gelten nicht als Erstlieferung und erlauben keinen Vorsteuerabzug für Bauarbeiten

Ein Bauträger erkundigte sich, ob die Umwandlung von Büros in Wohnungen zum Verkauf eine Erstlieferung von Gegenständen darstellt und ob die Umsatzsteuer für die Sanierungen abgezogen werden kann. Die DGT stellt fest, dass der Verkauf aufgrund der mehr als zweijährigen Nutzung der Immobilie eine zweite oder spätere steuerbefreite Lieferung ist, was den Vorsteuerabzug für die Bauarbeiten ausschließt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit zur Umsatzsteuererstattung bei Umbauprojekten ein, wenn die Immobilien bereits länger als zwei Jahre genutzt wurden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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