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V1910-25 ·15. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Zurechnung von Immobilienerträgen bei Gebäuden im Bau, sofern die Unbenutzbarkeit nachgewiesen wird

Die Anfragende erkundigt sich, ob Immobilienerträge für ein als Kulturgut (Bien de Interés Cultural) eingestuftes Gebäude, das sich in strukturellen Bauarbeiten befindet, zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass keine Zurechnung erfolgt, wenn durch ein rechtlich zulässiges Beweismittel nachgewiesen wird, dass das im Bau befindliche Objekt nicht nutzbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung entlastet Eigentümer von Immobilien im Bauzustand, sofern sie die mangelnde Nutzbarkeit rechtssicher belegen können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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