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V1908-18 ·28. Juni 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für den Anteilstausch bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 80 LIS und Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Der Steuerpflichtige beabsichtigt, seine Beteiligungen an den Unternehmen A und B durch eine neue Holdinggesellschaft mittels eines Anteilstauschs zu zentralisieren. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion unter das Sonderregime fallen kann, sofern die Holding die Mehrheit der Stimmrechte erhält und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, vorausgesetzt, die Maßnahme dient nicht der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht eine steuerneutrale Unternehmensreorganisation durch Anteilstausch, sofern die wirtschaftliche Substanz und die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 80 LIS nachgewiesen werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-06-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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