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V1906-22 ·8. September 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beratungsleistungen für internationale Organisationen können bei offizieller Verwendung von der MwSt. befreit sein

Ein Berater erkundigt sich, ob seine Leistungen für eine UN-Agentur in Spanien von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass Beratungsleistungen befreit sein können, sofern sie der offiziellen Verwendung dienen und das direkte Befreiungsverfahren beim Außenministerium eingehalten wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung bei Dienstleistungen für internationale Organisationen, insbesondere die Notwendigkeit der offiziellen Verwendung und die Einhaltung spezifischer Verfahrensweisen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-09-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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