Zum Inhalt springen
V1903-24 ·21. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung von Holdinganteilen: Proportionale Steuerbefreiung bei unvollständiger Erfüllung der Anforderungen des Art. 21 LIS

Eine Gesellschaft hält 50 % an Gesellschaft A, welche wiederum an B (10 %) und C (5 %) beteiligt ist. Bei der geplanten Übertragung von A im Geschäftsjahr, in dem A mehr als 70 % seiner Erträge aus Dividenden bezieht, stellt sich die Frage der Steuerbefreiung. Da die Mindestbeteiligung von 5 % gemäß Art. 21.3 LIS nur für B (indirekte Beteiligung 5 %) und nicht für C (indirekte Beteiligung 2,5 %) erfüllt ist, findet die Steuerbefreiung nur auf den auf B entfallenden Teil des Veräußerungsgewinns Anwendung. Die DGT nahm zu dem Geschäftsjahr 2023 keine Stellung, da es zum Zeitpunkt der Anfrage in der Zukunft lag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Steuerbefreiung für Holdinggesellschaften ist an strikte Mindestbeteiligungsquoten gebunden. Wird die indirekte Beteiligungsschwelle bei einzelnen Tochtergesellschaften unterschritten, wird die Steuerbefreiung auf den entsprechenden Teil des Veräußerungsgewinns begrenzt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt