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V1888-23 ·29. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft mit Mehrzuweisung unterliegt der MwSt., sofern der Übertragende Unternehmer ist

Ein Erzbistum und ein Verein fragen die steuerliche Behandlung bei der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft von drei städtischen Grundstücken an, bei der eine Mehrzuweisung durch eine Geldzahlung ausgeglichen wird. Die DGT prüft, ob der Vorgang der Mehrwertsteuer sowie der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Steuer auf Urkunden (AJD) unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifikation von Ausgleichszahlungen bei der Auflösung von Miteigentum, insbesondere die Abgrenzung zwischen MwSt.-pflichtigen Umsätzen und der Grunderwerbsteuer, abhängig vom Status des Übertragenden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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