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V1886-22 ·9. August 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Transaktionen zwischen Hauptsitz und Zweigniederlassung nicht umsatzsteuerpflichtig, sofern keine wirtschaftliche Risikoübernahme erfolgt

Ein britisches Unternehmen erkundigt sich, ob Warenbewegungen zwischen seinem Hauptsitz und seiner Zweigniederlassung in Spanien der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass es sich bei den Transaktionen um interne Warenströme handelt, die nicht steuerpflichtig sind, da die Zweigniederlassung keine eigenständige Einheit ist, die das wirtschaftliche Risiko trägt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass interne Warenbewegungen innerhalb desselben Unternehmens nicht als steuerpflichtige Lieferungen gelten, wenn die Zweigniederlassung kein eigenständiges wirtschaftliches Risiko übernimmt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-08-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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