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V1882-14 ·14. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Botschaften und ausländische Vertretungen sind nicht zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung oder des Formulars 347 verpflichtet

Eine Botschaft bzw. ein ausländisches Vertretungsorgan stellte die Anfrage, ob die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung sowie des Formulars 347 erforderlich sei. Die DGT hat entschieden, dass diese aufgrund ihrer extraterritorialen Tätigkeiten nicht den Status eines Steuerpflichtigen besitzen und daher nicht zur Einreichung des Formulars 347 verpflichtet sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung stellt klar, dass ausländische diplomatische Vertretungen aufgrund ihrer völkerrechtlichen Stellung und der Art ihrer Tätigkeiten von bestimmten steuerlichen Meldepflichten befreit sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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