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V1877-25 ·14. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütung für das Amt des Testamentsvollstreckers gilt grundsätzlich als Arbeitslohn

Es wird angefragt, ob die im katalanischen Zivilgesetzbuch festgelegte Vergütung für Testamentsvollstrecker als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu besteuern ist. Die DGT stellt klar, dass es sich im Regelfall um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, es sei denn, die Testamentsvollstreckung ist eine Nebenleistung einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen für Testamentsvollstrecker und grenzt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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