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V1876-25 ·14. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der Rückreisetag nach Spanien gilt als Auslandsaufenthalt für die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p LIRPF

Es wird angefragt, ob der Tag der Rückkehr nach Spanien nach einer beruflichen Entsendung ins Ausland für die Befreiung von Arbeitsentgelt berücksichtigt wird. Die DGT stellt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fest, dass die Hin- und Rückreisetage als Teil der tatsächlich im Ausland ausgeübten Tätigkeit gelten.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Reisezeit im Rahmen der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten als Aufenthalt im Ausland gewertet wird, was die steuerfreie Bemessungsgrundlage begünstigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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