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V1870-21 ·15. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Der 30 %ige Abschlag wegen Unregelmäßigkeit kann nicht angewendet werden, wenn Zahlungen auf verschiedene Zeiträume verteilt werden

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob er den 30 %igen Abschlag wegen Unregelmäßigkeit auf eine Eintrittsprämie und eine Abfindung bei einvernehmlicher Vertragsauflösung anwenden könne. Die DGT antwortet, dass dieser Abschlag nicht anwendbar ist, da beide Beträge nicht in einem einzigen Veranlagungszeitraum zurechenbar sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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