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V1868-15 ·15. Juni 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung von Immobilien ohne Betriebsorganisation gilt nicht als Betriebszweig für das Sonderregime

Ein Immobilienvermietungsunternehmen fragt an, ob die Einbringung von Grundstücken und Gebäuden in eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime für die Einbringung von Vermögenswerten fallen kann. Die DGT stellt fest, dass der bloße Besitz von Vermögenswerten ohne eine Organisation von materiellen und personellen Mitteln keinen Betriebszweig darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Anwendung des Sonderregimes eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit mit organisierter Struktur erforderlich ist, nicht nur das bloße Halten von Immobilienvermögen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-06-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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