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V1866-20 ·9. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rechnungslegungspflicht bei Gutscheinen: Abhängig von der Handlungsweise des Ausstellers

Ein Privatperson erwarb in Irland einen Gutschein, um diesen in Spanien gegen eine Autovermietung einzulösen, wobei beide Unternehmen die Ausstellung einer Rechnung verweigerten. Die DGT stellt klar: Handelt der Aussteller im eigenen Namen, handelt es sich um einen univalenten Gutschein, bei dem er die Rechnung ausstellen muss; handelt er im Namen eines Dritten, liegt die Verpflichtung beim eigentlichen Dienstleister.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerrechtliche Behandlung von Gutscheinen und klärt die Rechnungslegungspflichten je nach Art des Gutscheins (univalent vs. polivalent) und der Rolle des Ausstellers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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