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V1862-21 ·15. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerfreiheit bei Mietverzicht auf Gewerberäume während des Ausnahmezustands

Ein Eigentümer erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung des Erlasses von Mietzahlungen für Gewerberäume aufgrund der COVID-19-Krise. Die DGT stellt fest, dass der Mietverzicht als Eigenverbrauch von Dienstleistungen gilt und der Umsatzsteuer unterliegt, es sei denn, der Mieter kann aufgrund des Ausnahmezustands keine Tätigkeit ausüben. In der Einkommensteuer (IRPF) entspricht der volle Ertrag dem neu vereinbarten Betrag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Umsatzsteuerpflicht bei Mietverzicht und die steuerliche Bewertung von Mietminderungen im Rahmen der Einkommensteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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