Zum Inhalt springen
V1855-24 ·6. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Status als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 21 LIS: Bewertung auf Basis konsolidierter Bilanzen statt Einzelbilanz

Ein Tourismuskonzern veräußert 100 % einer tschechischen Tochtergesellschaft, die ein Hotel besitzt, welches an eine andere Gesellschaft der Gruppe vermietet wird. Die DGT bestätigt, dass der Veräußerungsgewinn gemäß Art. 21 LIS steuerfrei bleiben kann, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und die Mindestbesteuerung erfüllt sind. Um festzustellen, ob die Tochtergesellschaft als Vermögensverwaltungsgesellschaft gilt, muss die Bewertung auf Grundlage der konsolidierten Quartalsbilanzen der Untergruppe und nicht der Einzelbilanz der Gesellschaft erfolgen, entsprechend der Auskunft V1654-16.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Ermittlung des Status als Vermögensverwaltungsgesellschaft bei Konzernstrukturen und stärkt die Anwendung konsolidierter Bilanzen zur Anwendung der Steuerbefreiung bei Anteilsübertragungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt