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V1850-24 ·2. August 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Audiovisuelle Produktionen: Steuerabzug nach Art. 36.1 LIS pro Episode, Territorialität und Beihilfeschwelle pro Staffel

Eine spanische Audiovisualproduktionsfirma erkundigt sich nach der Anwendung des Steuerabzugs gemäß Art. 36.1 LIS bei Serien, die in Staffeln vertraglich vereinbart wurden. Die DGT stellt klar, dass die Höhe des Abzugs (30 % bis 1 Mio. €, 25 % darüber) sowie die Grenze von 10 Millionen Euro pro Episode berechnet werden. Im Gegensatz dazu werden die Anforderung, dass mindestens 50 % der Bemessungsgrundlage auf in Spanien angefallene Kosten entfallen, sowie die Beihilfeschwelle (50 % der Produktionskosten) pro vollständiger Staffel berechnet, sofern jede Staffel unabhängig vereinbart wurde.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Produktionsfirmen bei der steuerlichen Behandlung von Serienformaten, indem sie zwischen episodenspezifischen Abzugswerten und staffelbezogenen Anforderungen an die Territorialität und Intensität unterscheidet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-08-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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