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V1850-21 ·14. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zulässigkeit des Abzugs erhöhter Kosten bei geografischer Mobilität für in Spanien steueransässige Personen

Ein Steuerpflichtiger, der nach einer Kündigung und der Suche nach einer neuen Beschäftigung von Deutschland nach Barcelona umzieht, erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Abzugs für erhöhte Kosten infolge geografischer Mobilität. Die DGT stellt klar, dass die Steueransässigkeit in Spanien in den betreffenden Veranlagungszeiträumen eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Abzugs ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die geografische Mobilität als steuerlicher Abzug nur für Personen anwendbar ist, die bereits als inländische Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) geführt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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