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V1840-20 ·9. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes der IRNR bei Tätigkeit als Verwalter ohne 25-prozentige Beteiligung oder Verbindung

Ein in den Niederlanden ansässiger Steuerpflichtiger zieht nach Spanien, um dort als Verwalter und Minderheitsgesellschafter eines Unternehmens tätig zu sein. Die DGT prüft, ob die Anwendung des Sonderregimes für die Nichtansässigensteuer (IRNR) zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderregime der Nichtansässigensteuer, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung einer steuerlichen Verbindung durch eine Tätigkeit als Verwalter ohne maßgebliche Beteiligung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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