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V1838-23 ·26. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen für Prozessbevollmächtigte in Kanaren, Ceuta oder Melilla unterliegen nicht der MwSt.

Eine Kammer der Prozessbevollmächtigten (Procuradores) erkundigt sich, ob die Erhebung eines variablen Beitrags von nicht angeschlossenen Prozessbevollmächtigten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig sind, der MwSt. unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Leistungen nicht im Anwendungsbereich der Steuer gelten, da sich die Leistungsempfänger in den Kanarischen Inseln, in Ceuta oder in Melilla befinden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die geografische Lage der Leistungsempfänger in den Sondergebieten entscheidend für die Bestimmung des steuerlichen Anwendungsbereichs ist, was zur Nichtunterwerfung unter die MwSt. führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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