Eine spanische Gesellschaft zahlt Zinsen an eine luxemburgische SCSp, deren Gesellschafter zwei luxemburgische juristische Personen und eine in den USA ansässige natürliche Person sind. Die DGT qualifiziert die SCSp als transparente Körperschaft (entidad de atribución de rentas). Die luxemburgischen Gesellschafter, die ihren Wohnsitz und ihren Status als wirtschaftlich Berechtigte nachweisen, können das DBA Spanien-Luxemburg (maximal 10 % Quellensteuer) anwenden und ggf. die Steuerbefreiung gemäß Art. 14.1.c TRLIRNR in Anspruch nehmen, sofern sie in der EU ansässig sind. Der US-Gesellschafter kann in Spanien eine Befreiung erhalten, wenn er als wirtschaftlich Berechtigter nachweist und die Zinsen in den USA gemäß dem DBA Spanien-USA versteuert.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifikation luxemburgischer SCSp als transparente Einheiten für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und die steuerliche Behandlung von Zinszahlungen im Rahmen der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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