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V1821-21 ·9. Juni 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung geschenkter Anteile in eine Holdinggesellschaft verhindert nicht den 95 %-Abzug bei der Schenkungsteuer

Die Anfragende möchte wissen, ob die Schenkung von Anteilen ihrer Eltern die Voraussetzungen für den 95 %-Abzug bei der Schenkungsteuer (ISD) erfüllt und ob die Einbringung dieser Anteile in eine Holdinggesellschaft gegen die Pflicht zur Beibehaltung des Erworbenen verstößt. Die DGT stellt fest, dass die Alters- und Leitungsfunktionensvoraussetzungen erfüllt sind und die Einbringung in eine Holding die Beibehaltungspflicht nicht verletzt, sofern der Wert und der Anspruch auf Befreiung von der Vermögenssteuer erhalten bleiben.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Umstrukturierung von Anteilen in eine Holdinggesellschaft unter Einhaltung der Vermögenssteuerbefreiung die steuerliche Begünstigung bei der Schenkungsteuer nicht gefährdet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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