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V1821-14 ·9. Juli 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermittlungsleistungen für Unternehmen ohne Sitz in Spanien sind nicht umsatzsteuerpflichtig

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob seine kommerziellen Vermittlungsleistungen für eine US-amerikanische Einheit der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Leistungen nicht im nationalen Hoheitsgebiet steuerbar sind, da der Empfänger weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte in Spanien hat, und die Regelung zur tatsächlichen Nutzung nicht anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Vermittlungsdienstleistungen, wenn der Leistungsempfänger keine Betriebsstätte in Spanien unterhält.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-07-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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