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V1814-16 ·25. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Korrekturaufwendungen für Fehler aus verjährten Geschäftsjahren sind im aktuellen Jahr nicht abzugsfähig

Die Anfragende erkundigt sich nach den steuerlichen Auswirkungen bestimmter Rücklagenanpassungen und der Aktivierung von Finanzaufwendungen auf die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. Die DGT stellt klar, dass Aufwendungen zur Fehlerkorrektur aus bereits verjährten Geschäftsjahren im laufenden Jahr nicht abgezogen werden dürfen, um eine unzulässige Steuervermeidung zu verhindern.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Korrekturbuchungen ein, die sich auf vergangene, bereits verjährte Zeiträume beziehen, und stärkt damit das Prinzip der zeitlichen Abgrenzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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