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V1807-20 ·8. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Immobilieninvestitionen des Steuerpflichtigen werden bei der Berechnung des Verhältnisses (Prorrata) nicht berücksichtigt

Ein Immobilienentwickler erkundigt sich, ob Immobilienkäufe im Wege der Investition des Steuerpflichtigen in die Berechnung seines Verhältnisses einzubeziehen sind. Die DGT stellt klar, dass nur die vom Steuerpflichtigen getätigten Umsätze und nicht dessen Erwerbe berücksichtigt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Investitionsgüter, die durch den Steuerpflichtigen erworben werden, keinen Einfluss auf die Berechnung des Pro-rata-Verhältnisses zur Bestimmung des Vorsteuerabzugsrechts haben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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