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V1804-25 ·13. Oktober 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die automatische Übermittlung von Abrechnungsaufzeichnungen ist freiwillig, sofern nicht das VERI*FACTU-System gewählt wird

Es wird geklärt, ob Unternehmer am Standort des SIF über eine Internetverbindung verfügen müssen, um die Abrechnungsvorschriften zu erfüllen. Die DGT stellt klar, dass die automatische und sichere Übermittlung von Aufzeichnungen freiwillig ist, bei der Wahl des VERI*FACTU-Systems jedoch bestimmte Designanforderungen erfüllt werden müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen entscheiden, ob sie die freiwillige Übermittlung nutzen oder das VERI*FACTU-System implementieren, welches spezifische technische Anforderungen an die Abrechnungssoftware stellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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